Notleitern in ZARGES- Bauweise für Ihren gewerblichen Bedarf.

Notleitern, Rettungsleitern, Steigleitern, Feuerleitern, Schachtleitern

Notleitern und Steigleitern bieten wir entsprechend der DIN 18799-1 , DIN 14094-1 oder DIN EN ISO 14122-4 an, je nach Einsatzzweck.

Steigleitern in ZARGES- Bauweise für Ihren gewerblichen Bedarf.

Wir liefern Notleitern und Steigleitern aus Aluminium, Notleitern und Steigleitern aus Stahl und Edelstahl und Sonderkonstruktionen. Notleitern bzw. Steigleitern werden zum Ausstieg aus oder von Gebäuden und anderen Einsatzbereichen verwendet. Steigleitern und Notleitern liefern wir in Aluminium natur, Aluminium eloxiert, verzinktem Stahl und Edelstahl V4A. Alle Steigleitern und Zubehör werden in ZARGES- Bauweise gefertigt. Die Steigleitern entsprechen den Normen, zur bauseitigen Montage gemäß BGV D 36 und DIN 18 799-1, DIN 14 094-1 und EN ISO 14122-4. Die Ausführung der Steigleitern richtet sich jeweils nach der geforderten DIN. Eine Montage- und Verwendungsanleitung liegt jeder Steigleiter bei. Genehmigungen holen Sie bitte bei den örtlichen Behörden ein.

Zu unserer Produktpalette gehören ebenfalls Leitern und Gerüste für den professionellen Einsatz. Alle Produkte werden in bekannter ZARGES - Qualität gefertigt.

Fabrikat und Bauart: ZARGES , Fachhandel: Beckmann-Steigtechnik

Beispiele unserer Produkte:

Alle Fotos / Abbildungen sind beispielhaft, mit freundlicher Genehmigung des Herstellers (ZARGES). Alle Angaben (Maße, Preise etc.) ohne Gewähr. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Die nachfolgenden Beispiele / Angaben  erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Unsere Angebote richten sich ausdrücklich nur an gewerbetreibende Firmen mit gültiger Ust.-Ident.Nr. in Deutschland, jedoch nicht an den Endverbraucher.

 Jede Planung von Steigleitern und Notleitern erfolgt individuell nach den gültigen Vorschriften. Unsere Steigleitern können als Wartungsleitern genauso eingesetzt werden, wie auch als Fluchtleitern zur Selbstrettung, jedoch sind hier ganz bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Die nachfolgenden Beispiele sind daher lediglich beispielhaft. Wir beraten Sie gerne zum Produkt. Für eine fachgerechte Montage wenden Sie sich bitte an ein Montageunternehmen Ihrer Wahl bzw. an ein Ing.-Büro für Tragwerksplanung. Gerne können wir Ihnen ein Montageunternehmen aus unserer Kundschaft empfehlen.

Steigleitern bzw. Notleitern werden in einzügiger- (Abb.links) oder mehrzügiger- (Abb.rechts) Ausführung angeboten. Bitte beachten Sie dazu die Vorschriften der örtlichen Behörden (Brandschutzbehörde etc.)

 Sie erhalten auf Anfrage ein individuelles Angebot entsprechend dem geplanten Einsatzzweck der Steigleiter, da für den jeweiligen Einsatzzweck unterschiedliche Normen einzuhalten sind. Die Prüfung auf Eignung und Zulässigkeit für den jeweiligen Einsatzzwecke ist bauseits unter einbeziehen der zuständigen Behörden zu prüfen, diesbezüglich übernehmen wir keine Gewährleistung bzw. Haftung. Eine tragfähige Unterkonstruktion ist für jede Steigleiter / Notleiter bauseits zu gewährleisten.

 

Steigleiter einzügig

Beispiel: Einzügige Steigleiter an Gebäuden bis Steighöhe 9.999 mm (9,99 m) hier gemäß DIN 18799-1.

Steigleiter zweizügig

Beispiel: Mehrzügige Steigleiter an Gebäuden ab Steighöhe 10.000 mm (10,00 m) hier gemäß DIN 18799-1.

 

Bitte wählen Sie nachfolgend die Steigleiter / Notleiter Ihrer Wahl:

Steigleitern aus Aluminium

Steigleitern aus verzinktem Stahl

Steigleitern aus Edelstahl V4A

Informationen zu Steigleiteranlagen

Leitern und Gerüste

Sonderkonstruktionen

Steigleitern aus hochfestem, korrosionsbeständiges Aluminium, Sprossen längsgerieft und verpreßt.

Steigleitern aus feuerverzinktem Stahl, Sprossen nach oben gelocht und geschweißt.

Steigleitern aus korrosionsbeständigen Edelstahl V4A (1.4571), Sprossen nach oben gelocht.

Bei der Planung von Steigleiteranlagen sind wichtige Vorschriften einzuhalten.

Mobile Leitern aus Aluminium, Kunststoff und Holz, Gerüste aus Aluminium. Sie werden weitergeleitet auf www.leitern.de

Beispiele von Sonderkonstruktionen aus unserer Fertigung.

Lieferkosten:

Wir berechnen pro Anlieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Pauschale in Höhe von z.Zt. EURO 60,00

Alle unsere Angebote verstehen sich freibleibend und ohne Montage. Normen können sich ändern, daher sind alle Angaben (Vorschriften, Maße, Preise etc.) ohne Gewähr. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Für einen tragfähigen Untergrund ist bauseits zu sorgen.

Unsere Angebote richten sich ausdrücklich nur an gewerbetreibende Firmen mit gültiger Umsatzsteuer-Ident.-Nr. in Deutschland. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19% MwSt.

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie HIER einsehen können.

 

RECHTLICHES:

Datenschutz

Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Kontakt:

Beckmann-Steigtechnik * Steigtechnik aller Art * Grüner Sand 26 * 32107 Bad Salzuflen * Bundesrepublik Deutschland

Inhaber und verantwortliche Person: Herr Dirk Beckmann

Zuständiges Gericht: Amtsgericht Lemgo

Zuständiges Finanzamt: Finanzamt Detmold

USt-Ident.-Nr. DE124529398

Tel.: 05 22 2 / 8 60 80

Fax: 05 22 2 / 8 60 26

E-Mail: steigtechnik@leitern.de

 

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